Wenn Ihr Karten für ein Rittermahl erstehen werdet,
unterwerft Ihr Euch folgenden Konditionen
Mitzubringen sind gute Laune, ein großer Hunger und mächtig viel Durst.
Beginn des Festes ist zur Abendstund um 18.00 Uhr. Wir beginnen sehr pünktlich.
Wenn der Nachtwächter dann die 12. Stund, sprich Mitternacht verkündet, lauschet seinen Worten, und begebet Euch auf den Nachhauseweg.
Ihr nehmt Platz an einer herrschaftlichen Tafel und da werden keine Knochen und Essensreste nach hinten geworfen. Dies war auch im Mittelalter nicht Sitte, weder an der höfischen noch an der bäuerlichen Tafel.
Oder glaubt Ihr ernsthaft, die Weibsbilder waren im Mittelalter anderst als heute?!
Wir machen von der 18. Abendstund bis Mitternacht Programm mit kleinen Unterbrechungen während des Essens, damit Ihr die aufgetischten Speisen und dargebotenen Getränke auch genießen könnt.
Das hochherrschaftliche 6-Gänge- Mahl orientiert sich an der jeweiligen Jahreszeit, wie es im Mittelalter üblich war.
Als kühlender Trunk werden gereicht :
Weinbeerenblut rot und weiß, Gerstensaft, Aqua mineralis und Saft von gepressten Epfelin.
Von allem so viel Ihr wollt.
Die Karten sind binnen 14 Tagen oder bis zur angegebenen Frist ohne Abzug zahlbar, ansonsten verfällt die Reservierung.
Erstandene Karten können im Verhinderungsfall nicht zurückgegeben werden, dies ist das persönliche Risiko des Kunden, so wie bei Veranstaltungen üblich (Konzerte, Musicals, usw.).
Selbstverständlich sind die Karten an alle Herrschaften ab 12 Jahren übertragbar.
(In speziellen Fällen und sehr kurzfristigem Verhinderungsfall kann mit dem Veranstalter eine Lösung gefunden werden. Dieses Recht obliegt dem Veranstalter.)
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei zu geringer Beteiligung das Rittermahl bis zu 14 Tage vorher abzusagen. Selbstverständlich erhaltet Ihr in diesem Fall den vollen Betrag an Euro -Talern zurück, darüber hinaus bestehen beim Besucher keine rechtlichen Ansprüche gegenüber dem Veranstalter.
Um die Nachbarschaft nicht unnötig in ihrer Nachtruhe zu belästigen, sollten sich die Besucher außerhalb des Schleglerkellers bitte leise verhalten und mit ihren Fuhrwerken in angepasster Fahrweise den Schlossplatz bzw. den Parkplatz verlassen.
Im Schleglerkeller herrscht absolutes Rauchverbot. Es darf nur im Freien geraucht werden.
Wir möchten Euch bitten zu später Stund leise zu sein. Für diejenigen, die einen Nasenofen brauchen, wird vom Programm her keine Rücksicht genommen.
Heimsheim, den 07. Januar 2025